Infos/Erstberatung

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Anwaltliche Rechtsberatung ist durch nichts zu ersetzen und Ihr Recht muss Sie nicht teuer zu stehen kommen.

 

Warum zum Anwalt?

  • Anwälte beraten Sie individuell
  • Anwälte werden rechtsgestaltend tätig (z.B. bei der Abwicklung und dem Abschluss von Verträgen, bei der Testamentsgestaltung und vieles mehr)
  • Anwälte vertreten nur Ihre Interessen als unabhängiger Berater
  • Anwälte schützen vor Fehlentscheidungen und Übervorteilungen
  • Anwälte sind zur Verschwiegenheit gegenüber jedermann verpflichtet


Wann zum Anwalt?

So früh wie möglich

  • um rechtsgestaltend tätig werden zu können
  • um über Ihre Rechte und Handlungsmöglichkeiten aufzuklären
  • um überflüssige Prozesse zu vermeiden
  • um Möglichkeiten einer gütlichen Einigung bereits im Vorfeld zu eruieren
  • um unvermeidbare Prozesse bestmöglichst vorzubereiten

 

Keine Angst vor dem Anwalt.

  • Guter Rat muss nicht teuer sein
  • Die anwaltliche Tätigkeit wird nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) bezahlt. Die Kosten einer Erstberatung betragen für den Verbraucher maximal EUR 190,00 zuzüglich Mehrwertsteuer
  • Fragen Sie zu Beginn einer ersten Beratung nach den voraussichtlichen Kosten. Auch individuelle Vereinbarungen - etwa nach Stundenaufwand – sind möglich
  • Wenn Ihre Einkünfte niedrig sind haben Sie Anspruch auf Beratungshilfe oder – im Falle eines gerichtlichen Verfahrens – Prozesskostenhilfe. Fragen Sie uns danach
  • Sollte eine Rechtsschutzversicherung vorhanden sein, so übernehmen wir eine erste Deckungsanfrage

 

Wir begleiten Sie in allen Verfahrensstadien und werden uns dabei engagiert um Ihren persönlichen Fall kümmern!