Infos/Erstberatung
Anwaltliche Rechtsberatung ist durch nichts zu ersetzen und Ihr Recht muss Sie nicht teuer zu stehen kommen.
Warum zum Anwalt?
- Anwälte beraten Sie individuell
- Anwälte werden rechtsgestaltend tätig (z.B. bei der Abwicklung und dem Abschluss von Verträgen, bei der Testamentsgestaltung und vieles mehr)
- Anwälte vertreten nur Ihre Interessen als unabhängiger Berater
- Anwälte schützen vor Fehlentscheidungen und Übervorteilungen
- Anwälte sind zur Verschwiegenheit gegenüber jedermann verpflichtet
Wann zum Anwalt?
So früh wie möglich
- um rechtsgestaltend tätig werden zu können
- um über Ihre Rechte und Handlungsmöglichkeiten aufzuklären
- um überflüssige Prozesse zu vermeiden
- um Möglichkeiten einer gütlichen Einigung bereits im Vorfeld zu eruieren
- um unvermeidbare Prozesse bestmöglichst vorzubereiten
Keine Angst vor dem Anwalt.
- Guter Rat muss nicht teuer sein
- Die anwaltliche Tätigkeit wird nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) bezahlt. Die Kosten einer Erstberatung betragen für den Verbraucher maximal EUR 190,00 zuzüglich Mehrwertsteuer
- Fragen Sie zu Beginn einer ersten Beratung nach den voraussichtlichen Kosten. Auch individuelle Vereinbarungen - etwa nach Stundenaufwand – sind möglich
- Wenn Ihre Einkünfte niedrig sind haben Sie Anspruch auf Beratungshilfe oder – im Falle eines gerichtlichen Verfahrens – Prozesskostenhilfe. Fragen Sie uns danach
- Sollte eine Rechtsschutzversicherung vorhanden sein, so übernehmen wir eine erste Deckungsanfrage
Wir begleiten Sie in allen Verfahrensstadien und werden uns dabei engagiert um Ihren persönlichen Fall kümmern!